Allgemeine Geschäftsbedingungen Sponsern & Gönner

Der Veranstalter behält sich Änderungen oder Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, Pandemie oder Aufgrund behördlicher Auflagen vor. Geleistete Anmeldegebühren werden im Fall der Absage auf das kommende Jahr übertragen. Sollten bereits Leistungen umgesetzt worden sein, werden diese entsprechend verrechnet und dem Sponsor mitgeteilt. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Als Sponsor/ Gönner sind sie damit einverstanden, dass Ihr Logo, Bilder und Name je nach Leistungen ihrer Sponsor- / Gönnerstufe, in den entsprechenden Medien publiziert und genutzt werden.

Bilder, Logos und Namen dürfen zu diesen Zweck von "Das Weihnachtszelt" genutzt und für den entsprechenden Zweck in Print und Online Medien publiziert werden. Nach Erfüllung des Sponsoren- bzw. Gönnerauftraugs erlischt das Nutzungsrecht. Ausgenommen sind Reviews, Zusammenfassungen, Berichte oder Dankesschreiben über vergangene bzw aktuelle Events und zu dem Zweck gentutzen Logos, Daten, Namen und Bilder. Von einer sonstigen weiteren Nutzung wird abgesehen.

Sofern nicht bereits Druck oder Onlinemedien publiziert wurden, kann von einer Nutzung von Logo, Bildern und Namen schriftlich an info@das-weihnachtszelt.ch entsprochen werden.
Eine Rückerstattung ist nach Fristablauf nicht möglich.

Der Sponsor bzw Gönner ist für die Richtigkeit seiner Daten, Name, Logo und Bilder verantwortlich. Ebenso ist er Verantwortlich für die Nutzungsrechte und übertragbarkeit der Nutzungsrechte an Bildern, Logos und Namen verantwortlich und zur sorgfalt verpflichtet.

Zu diesem Zweck werden Daten, sowie Logo, Name und Bilder auf den internen Rechner oder entsprechenden Ablagorten, sowie in einem CMS drittsystem des Veranstalters gespeichert und zu dem genannten Zweck genutzt.

Es gibt keine willentliche Weitergabe von Daten an Dritte, sofern diese Zweckfremd sind und nicht den angegebenen Dienstleistungen entsprechen.

Die erhaltene Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. In dieser Zeit ist ein Rücktritt jederzeit möglich, sofern nicht bereits die vereinbarten Dienstleistungen ganz oder zum Teil in der Umsetzung sind oder bereits umgesetzt wurden. Mit Umsetzung und durchführung der geplannten Dienstleistungen und Massnahmen ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Der Veranstalter behält sich vor das es zu Abweichungen in den Dienstleistugnen führen kann, falls gewisse Massnahmen nicht umsetzbar sind oder durch höhere Gewalt, Pandemie oder Aufgrund behördlicher Auflagen entfallen. Sollte es zu einer Abweichung kommen wird der Sponsor / Gönner informiert und nach einer für beide Seiten zu einer Einigung zu führen.

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Vertragsgrundlage oder Inhalte einer in den Vertrag integrierten Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

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