Standähnliche Aufbauten sind nicht erlaubt. Die Fläche vom Markthäuschen muss eingehalten werden. Die Sicht auf die Bühne muss stets gewährleistet sein. Das Markthäuschen muss dekoriert werden.
Interessierte Besucherinnen und Besucher haben freien Zugang. Der Eintritt an den Markt ist für die Bevölkerung gratis. Der Anlass beginnt am 07.12.2023 um 16:00 und dauert bis 10.12.2023 18.00 Uhr.
Die Markthäuschen müssen während den Markt-Öffnungszeiten besetzt sein.
Die Aussteller räumen die Markthäuschen erst am 10.12.2023 nach 18:00 Uhr ab.
Aussteller, welche sich nicht ohne triftigen Grund (Rücksprache mit Marktleitung) an die Öffnungszeiten halten, werden mit einer Busse von CHF 200.- bestraft.
In der Teilnahmegebühr für Marktstände innen ist enthalten:
•ein Markthäuschen
•Eine Steckdose 230 V / 2 kW pro Tisch (CH-Stecker)
•Die Benützung der Messe-Infrastruktur
•Auflistung im Ausstellerverzeichnis
•Postings auf Facebook, Instagram
In der Teilnahmegebühr für Food/Getränke Stände aussen ist enthalten:
•ein Platz von 5x5m
•Die Benützung der Messe-Infrastruktur
•Auflistung im Ausstellerverzeichnis
•Postings auf Facebook, Instagram
Die Stände werden dem Betreiber zur Verfügung gestellt und müssen vom Aussteller dekoriert werden. Dekoration kann gegen Aufpreis beim Betreiber bezogen werden.
Es sind Unternehmen der näheren Umgebung bis ca. 30-35 km gewünscht. Die Platzzahl ist jedoch beschränkt. Die Teilnahme wird durch das OK bestätigt. Auch bei vorherigen Erhalt der Rechnung ist erst mit Bestätigung durch das Weihnachtszelt verbindlich.
Wird die Ausstellung abgesagt, so wird das einbezahlte Marktgeld zurückerstattet.
Die Anmeldung geht ausschliesslich über die Webseite. Beachten Sie den Anmeldeschluss. Meldet sich ein Aussteller 30 Tage vor dem Anmeldeschluss schriftlich ab, entstehen keine Kosten. Danach kann das Marktgeld nicht mehr erstattet werden, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Sobald die Anzahl Plätze vergeben ist, wird eine Warteliste geführt. Angemeldete Aussteller werden auf der Webseite publiziert.
30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällt das Marktgeld an, das heisst der Betrag auf der Rechnung muss entsprechend einbezahlt werden. Sie erhalten eine Rechnung.
Markstände im Aussenbereich sind verpflichtet, ihre Geräte und die benötigte Leistung in ihrer Anmeldung anzugeben. Falsch angegebene Leistungen werden neu kalkuliert und dem Markststandmieter in Rechnung gestellt.
Die Nutzung von Mehrfachsteckern ist untersagt und kann zu einer Strafzahlung führen.